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02.04.2022 – Artikel 118 – Corona-Vorsichtsmaßnahmen_2 – Vollansicht – Zur Übersicht

Historie Corona Maßnahmen

Ab 01.12.21 Wichtiger Corona Hinweis

Gilt für alle Besucher der Schießsportanlge des SV Rai-Breitenbach im Innen - und Außenbereich

Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt die 2 G-Regelung!

 

Ab 11.11.21
Ab Donnerstag, den 11.11.2021 gelten in Hessen verschärfte Regelungen in Bezug auf Aktivitäten in Innenräumen. 


Die Hessische Landesregierung hat im Rahmen der 3G-Regelung den Testnachweis in weiten Bereichen verschärft und verlangt nun innerhalb dieser Regelung PCR-Tests.

Antigen-Schnelltests sind überwiegend nicht mehr ausreichend. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schützenhäuser und gedeckten Schiessstätten, denn nach §20 CoSchuV gilt auch hier, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 CoSchuV gewährt werden darf.  

Dies heißt im einzelnen Zutritt nur für Personen, die eine der folgenden Kriterien erfüllen:

Die neue Regelung hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Hessischen Schützenverbandes e.V. bezüglich der Durchführung des Wettkampfbetriebes (in gedeckten Schiesssportanlagen) im laufenden offiziellen Liga- und Rundenkampfsystem, wie auch im Meisterschaftssystem, des Hessischen Schützenverbandes e.V. (Präsenzwettkämpfe).  

Der Hessische Schützenverband e.V. wird weiterhin, im Einklang mit der Entscheidung der Hessischen Landesregierung zur Möglichkeit der Teilnahme mit entsprechender Testung, darauf hinwirken, dass möglichst viele Schützen die Möglichkeit haben ihren Sport zu betreiben.  

Der Wettkampfbetrieb (in gedeckten Schiesssportanlagen) wird weiterhin in 3G unter den jetzt gültigen (oben dargestellten) Bedingungen durchgeführt. 

Einer Einschränkung auf 2G im Zuschauerbereich von Großveranstaltungen steht dies nicht entgegen. Wir machen darauf aufmerksam, dass durch die besondere Corona-Lage im offiziellen Liga- und Rundenkampfsystem auch in der Wintersaison 2021/2022 keine Strafen für nicht angetretene bzw. nicht vollständig angetretene Mannschaften erhoben werden. 

Der Hessische Schützenverband e.V. wird die Lage weiterhin beobachten und zeitnah bei Änderungsbedarf reagieren.

 

04.10.21 Zur Info: Stellungnahme zum Thema der 2G Option

unseres Vizepräsidenten Markus Weber zum Thema der 2G Option in Hessen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundsätzlich gilt in Hessen für Sportstätten, dass ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegen muss.
Dies orientiert sich an den Leitplanken des DOSB und den hierin enthaltenen Empfehlungen der Spitzenverbände und ist vom Schiesssportstättenbetreiber zu erstellen.
In gedeckten Sportstätten dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach §3 CoSchuV des Landes Hessen anwesend sein (3G-Regelung). Weiterhin haben Betreiber von Sportstätten jedoch die Möglichkeit nach §26a CoSchuV Ihre Sportstätte unter der 2G-Option zu betreiben.

Der Hessische Schützenverband e.V. gibt seinen Mitgliedern (den Vereinen) für ihren Trainingsbetrieb hier keinerlei bindende Corona spezifische Vorgaben für den Betrieb ihrer Sportstätten und verweist auf die Regelungen die in der CoSchuV getroffen wurden.
Es ist also grundsätzlich in der Entscheidungshoheit des Betreibers, die Schiesssportstätten in 3G, oder auch in 2G zu betreiben.

Unsere Schützenvereine sind oft fest integrierter Teil der örtlichen Gemeinschaften und auch sozialer, wie sportlicher Treffpunkt. Nicht umsonst ist das Deutsche Schützenwesen “Unesco immaterielles Kulturerbe Deutschlands”.

Wir kennen unsere soziale Verantwortung und aus dieser heraus begrüßt der Hessische Schützenverband e.V. es, wenn die Möglichkeit besteht Schiesssportstätten in 3G zu betreiben. Wir möchten vermeiden, dass getesteten gesunden Menschen, die aus welchem Grund auch immer noch nicht geimpft sind, der Zugang zu den Sportstätten verweigert wird und so die Möglichkeit besteht in ein soziales Abseits gedrängt zu werden. Natürlich sehen wir auch, dass es bestimmte Konstellationen in Vereinen gibt (Mitgliederaltersstruktur, Miet-/Pachtverhältnisse, Platzverhältnisse, Vorgaben durch örtliche Behörden), die es eventuell nötig machen eine Schiesssportstätte unter 2G-Bedingungen zu betreiben und können dies auch nachvollziehen.

Für den Wettkampfbetrieb (in gedeckten Schiesssportanlagen) im offiziellen Liga- und Rundenkampfsystem, wie auch im Meisterschaftssystem, des Hessischen Schützenverbandes e.V. (Präsenzwettkämpfe) wurde aus dem oben genannten Grund zur Zeit beschlossen, diese im 3G-Betrieb durchzuführen. Sportler, Betreuer, Aufsichten und Kampfrichter müssen also einen Negativnachweis gem. §3 CoSchuV vorlegen können.

Sollte der wettkampfausrichtende Verein seine Schiesssportstätte in 2G betreiben, muss der Wettkampf auf eine Schiesssportstätte verlegt werden, auf der 3G möglich ist, wenn für diesen Wettkampf nicht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung getroffen werden kann. Sollten bei einem Liga-/Rundenkampf beide Mannschaften die 2G-Bedingungen einhalten können, spricht nichts gegen die Ausrichtung unter 2G-Bedingungen.

Im Zuschauerbereich bei größeren Veranstaltungen (höhere Ligakämpfe z.B. in Sporthallen) ist es dem jeweiligen Ausrichter selbst überlassen zu entscheiden, ob der abgetrennte Zuschauerbereich unter 2G oder 3G Bedingungen betrieben wird. Hier sind bei größeren Veranstaltungen wirtschaftliche wie epidemiologische Aspekte mit zu berücksichtigen. Der Hessische Schützenverband e.V. macht hierbei keine Vorgaben.

Der Hessische Schützenverband e.V. wird die derzeitige Lage weiterhin genau verfolgenund seine Vorgaben der Entwicklung gemäß anpassen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Weber
Vizepräsident

 

Aktuelle Änderung bedingt durch Corona ab 27.10.2020

Das Schützenhaus bleibt diese Woche (KW44) geschlossen. Die Rundenwettkämpfe wurden unterbrochen und der Sportbetrieb eingestellt. Der Vorstand entscheidet Anfang KW45 auf Basis der behördlichen Vorgaben.


Aktuelle Änderung im Trainingsbetrieb im Umgang mit Corona ab 23.06.2020

Dementsprechend entfallen die folgenden Punkte:

Da wieder 10 Personen gemeinsam Sport ausüben können, ist es nicht mehr erforderlich die Stände vorab zu reservieren. Die Eintragung in die Excel-Liste entfällt daher ab sofort.

Für das Jugendtraining wird es ggf. abweichende Regelungen geben.

Meldet euch bitte, falls etwas unklar sein sollte. Die Maßnahmen gelten bis auf Widerruf, wir werden sie aber im Vorstand regelmäßig überprüfen und wenn nötig wieder anpassen.

Wir zählen weiterhin auf euer Verständnis und eure Unterstützung!

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

 

 

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