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17.09.2025 – Artikel 221 – Mitgliederversammlung 2025 – Vollansicht – Zur Übersicht

Mitgliederversammlung 2025 mit Neuwahlen

Pressetext:
Entgegen dem traditionellen Samstagabend fand dieses Jahr erstmals an einem Mittwoch die Mitgliederversammlung im Schützenhaus statt. Sechzig interessierte Mitglieder folgten der Einladung ins Schützenhaus, die Jürgen Krall als Sprecher des Vorstandes herzlich willkommen hieß.

Nach einer stillen Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder wurden zahlreiche langjährige Vereinsmitglieder für ihre Treue geehrt:
10 Jahre Mitgliedschaft: Sascha und Josephine Schmidt, Michael Eichberg, Gerda Ramsauer.
25 Jahre: Markus Fischer, Daniel Hofferberth, Nino Stölzel, Jürgen Ude, Ralf Weisgerber.
50 Jahre: Ludwig Benedikt, Ingo Dietz, Irmgard Krätschmer, Manfred Schwarz.

Im Anschluss berichteten Vorstand und Referenten über das vergangene Geschäftsjahr. Daniela Stölzel stellte die finanzielle Lage des Vereins vor und erläuterte die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben mit dem Fazit, dass der Verein auf einer soliden finanziellen Basis steht. Sandro Bienwald, Sprecher der Kassenprüfer, bescheinigte eine transparente und ordnungsgemäße Buchführung und beantragte die Entlastung des Vorstandes – die Versammlung stimmte dem mehrheitlich zu.

Zwei Anträge des Vorstandes wurden vorgestellt und sachlich diskutiert:
Zum einen, eine Beitragserhöhung durch gestiegene Abgaben an die übergeordneten Verbände (Hessischer Schützenverband, Deutscher Schützenbund), welche auf die Beiträge umgelegt werden müssen. Zum anderen, die Beschäftigung einer Reinigungskraft auf Minijob-Basis für den Bereich Gastraum, Küche und Toiletten. Beide Anträge wurden mit großer Mehrheit angenommen.

Ein weiterer zentraler Punkt der Versammlung war die Neuwahl des Vorstands. Seit der Strukturreform vor zwei Jahren setzt der Verein auf ein gleichberechtigtes maximal fünfköpfiges Führungsgremium. In geheimer Abstimmung wurden folgende fünf Personen gewählt:
Marcel Franke, Fikrihan Dalyan, Jörg Wießmann, Mehmet Arslan, und Frank Ehret.
Auch bei den Referenten gab es Veränderungen:
Ben Dreieicher übernimmt das Amt des Jugendreferenten, Frank Wenzlawski wurde zum Gastrowart gewählt. In ihren Funktionen bestätigt wurden Peter Steusloff (Gebäudewart) und Karl-Heinz Heil (Medienwart).

Der neue Vorstand dankte den ausgeschiedenen Funktionsträgern Jürgen Krall, Daniela Stölzel, Tomas Carrasco, Ralf Röser, Hans Wölfelschneider, Uwe Krätschmer und Emilia Saul für ihr langjähriges Engagement.

Nach einigen Wortmeldungen mit Wünschen und Anregungen an den neuen Vorstand schloss Jörg Wießmann die Sitzung und bedankte sich bei allen Anwesenden für ihr Kommen und konstruktivem Mitwirken zu beschlossenen Punkten und Wahlen. (KH)

Folgende Tagesordnung stand auf dem Programm:

  1. Begrüßung und Mitteilungen
  2. Totengedenken
  3. Ehrungen langjähriger Mitglieder
  4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Referenten
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Antrag auf Beitragsanpassung
  8. Antrag auf Minijob für Reinigungskraft
  9. Antrag auf Änderung der Vereinsordnung
  10. Neuwahl des Vorstandes und der Referenten
  11. Neuwahl der Kassenprüfer
  12. Verschiedenes / Anträge


Anlage zu TOP 7 - Beitragsanpassung
An die Mitgliederversammlung des SV 1956 e.V. Rai-Breitenbach
Gemeinsamer Antrag des Vorstandes auf Festlegung des Mitgliedbeitrages zur Vorlage bei der
Mitgliederversammlung am 17. September 2025 in Rai-Breitenbach
Sachverhalt:
Der Schützenverein 1956 e.V. Rai-Breitenbach ist Mitglied im Hessischen Schützenverband (HSV).
Die Mitgliedschaft im HSV wiederum ist an obligatorische Mitgliedschaften im Deutschen
Schützenbund (DSB) und im Landessportbund Hessen (LSBH) gekoppelt.
Der SV Rai-Breitenbach muss für jedes Mitglied, unabhängig des Mitgliedschaftsstatus (aktiv/passiv),
Verbandsbeiträge an den HSV, DSB und LSBH entrichten.
HSV und DSB werden Ihre Verbandsbeiträge erhöhen.
Der Hessische Schützenverband erhöht seine Beiträge wie folgt:

Mitglied im Alter Beitrag HSV alt Beitrag HSV neu
bis 14 Jahre 0,00 € 0,00 €
von 15 bis 17 Jahre 6,00 € 10,00 €
von 18 bis 20 Jahre 6,80 € 10,00 €
ab 21 Jahre 7,00 € 12,00 €


Der Hessische Schützenverband gibt zur Begründung an, dass sein Haushalt durch die
Mitgliedsbeiträge nicht mehr gedeckt werden kann. Die Beitragserhöhung wurde während des
Hessisches Schützentages am 13.04.2025 beschlossen und wird zum 01.01.2027 eingeführt.
Der Deutsche Schützenbund (DSB) erhöht seinen Mitgliedbeitrag pro Mitglied zum 1.01.2025 um
0,50 €. Dies wurde bereits in der Delegiertenversammlung im April 2023 beschlossen.
Darüber hinaus wurde anlässlich des 64. Deutschen Schützentages am 3. Mai 2025 durch die
Delegiertenversammlung eine weitere Beitragserhöhung um 1,50 € pro Mitglied zum 01.01.27
beschlossen.
Derzeitiger Mitgliedsbeitrag SV Rai-Breitenbach:
Mitglieder ab 18 Jahren - 51,00 €
Mitglieder ab 18 Jahren, Ehegattenbeitrag - 38,00 €
Mitglieder bis 18 Jahren - 36,00 €

Zur nachhaltigen Sicherung des Finanzierungsbedarf empfiehlt der Vorstand der Betragserhöhung
zuzustimmen. Bereits heute können die Beiträge die Aufwendungen zum Erhalt des ideellen
Vereinsbetriebs (Sport, Sportgeräte, Sportstätten) nicht in dem Ausmaße decken, dass Rücklagen für
Investitionen gebildet werden können. Spenden und Zuschüsse sind Sondereffekte und stellen keine
kalkulierbaren Einnahmequellen dar. Die Investitionskraft unseres Vereins ist abhängig von Gewinnen
aus den Zweckbetrieb (Gaststätte).
Die Gewinne aus dem Gaststättenbetrieb sind naturgemäß schlechter kalkulierbarer. Eine steigende
Unterdeckung des ideellen Bereichs würde eine größere Abhängigkeit vom Gaststättenbetrieb
bedeuten. Der eigentliche Vereinszwecks ist gemäß Satzung §2 Abs. 2 „die Ausübung des
Schießsports“, der Gaststättenbetrieb zur Gewinnerwirtschaftung muss dem eigentlichen
gemeinnützigen Vereinszweck dienen. Der Vereinsbetrieb muss sich vorrangig nach der
Sportausübung orientieren. Die beantragte Betragserhöhung soll die zusätzlichen Aufwendungen für
Verbandsbeiträge ausgleichen.
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt die gestaffelte Erhöhung des Jahresbeitrages für
Mitglieder ab 18 Jahren zum 1.01.2026 auf 54,00 € und zum 01.01.2027 auf 57,00 €
Ehegattenbeitrag zum 1.01.2026 auf 41,00 € und zum 01.01.2027 auf 44,00 €
Mitglieder bis 18 Jahren zum 1.01.2026 auf 38,50 € und zum 01.01.2027 auf 41,00 €

Synopse zu den Anträgen auf Betrags- und Gebührenanpassung 24. Juli 2025

Stand: 04.06.2023 zu § 2.3 Punkt 2 Jahresbeiträge
Die Beiträge sind wie folgt festgelegt und gültig ab 04.06.2023:
Mitglieder ab 18 Jahren
Jahresbeitrag € 51,00
Jahresbeitrag Ehegatte € 38,00
Mitglieder unter 18 Jahren
Jahresbeitrag bis 18 Jahre € 36,00
Beitragseinzug
Der Beitrag wird in 2 Teilbeträgen am 01.03. und am 01.09 eines jeden Jahres
eingezogen.
Schnupperstunde Bogen: 2x1Stunde
Die kostenlose Test- Schnupperzeit beträgt 6 Wochen, danach ist ein
Vereinseintritt erforderlich.
Neu zur Abstimmung zu § 2.3 Punkt 2 Jahresbeiträge
Die Beiträge sind wie folgt festgelegt und gültig ab xx.xx.2025:
Mitglieder ab 18 Jahren
Jahresbeitrag € 54,00 (ab 01.01.2026)
Jahresbeitrag € 57,00 (ab 01.01.2027)
Jahresbeitrag Ehegatte € 41,00 (ab 01.01.2026)
Jahresbeitrag Ehegatte € 44,00 (ab 01.01.2027)
Mitglieder unter 18 Jahren
Jahresbeitrag bis 18 Jahre € 38,50 (ab 01.01.2026)
Jahresbeitrag bis 18 Jahre € 41,00 (ab 01.01.2027)
Beitragseinzug
Der Beitrag wird in 2 Teilbeträgen am 01.03. und am 01.09 eines jeden Jahres
eingezogen.
Schnupperstunde Bogen: 2x1Stunde
Die kostenlose Test- Schnupperzeit beträgt 6 Wochen, danach ist ein Vereinseintritt

Anlage zu TOP 8 – Antrag auf Minijob für Reinigungskraft
An die Mitgliederversammlung des SV 1956 e.V. Rai-Breitenbach
Gemeinsamer Antrag des Vorstandes auf Beschäftigung einer Person auf Minijob-Basis zur
Gebäudereinigung zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung am 17. September 2025 in RaiBreitenbach
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde durch verschiedene Mitglieder die Reinigung der Vereinsgaststätte
inkl. Toiletten, Küche, Luftdruckstand und Umkleiden bzw. Durchgangsbereich getätigt.
Mehrere dieser Personen erhielten hierfür eine Aufwandsentschädigung, dies erfolgte allerdings weder
in einem geregelten Arbeitsverhältnis noch in einer gegenüber der Mitgliederversammlung
transparenten finanziellen Abrechnung.
Zur rechtlichen Absicherung der Beteiligten, der Reinigungskraft und der Vorstandsmitglieder, hält der
Vorstand es für zwingend geboten die Reinigung des Vereinsgebäudes in ein geregeltes und
transparentes Verhältnis zu bringen.
Grundsätzlich stehen zur Bewältigung der Gebäudereinigung verschiedene Optionen zur Verfügung:
1. Reinigung durch Vereinsmitglieder unter Anrechnung von Arbeitsstunden
2. Reinigung durch externe Dienstleister
3. Reinigung durch eine Person im Arbeitsverhältnis (Minijob)
Da der freie Zugang zum Gebäude mit einem gewissen Vertrauensvorschuss behaftet ist und wir nicht
notwendigerweise zur Gewinnerwirtschaftung Dritter beitragen wollen, halten wir Option 1 und Option 3
für die zu bevorzugenden Varianten.
Die Reinigungstätigkeit bedarf nach Auffassung des Vorstands in Art und Umfang der Tätigkeit der
Freiwilligkeit der leistenden Person/Personen. Es ist nicht jedem zumutbar eine Reinigungstätigkeit in
hygienesensiblen Bereichen auszuführen, zumal durch den Gastronomiebetrieb und damit
einhergehenden amtlichen Lebensmittelkontrolle eine erhöhte Anforderung an die Tätigkeit gerichtet ist.
Diese Argumente sprechen nach Auffassung des Vorstandes dafür, dass die Reinigung gegen Entgelt
berechtigt ist, sofern sich nicht aus den Vereinsmitgliedern mehrere Freiwillige für diesen Dienst unter
Anrechnungen von Jahresarbeitsstunden melden.
Finanzielle Auswirkung
Der Vorstand kalkuliert mit einen Stundenaufwand von wöchentlich 2 Stunden zzgl. geschätzten 2
Stunden monatlich für Sonderreinigungen, somit insgesamt monatlich 10 Stunden.
Kalkuliert wird mit 20 Euro Stundenlohn.
Beispielrechnung mit Rentenversicherungspflicht (21.07.2025, ohne Gewähr)

Stundenlohn 10x 20 Euro 200,00 €
Beitrag zur Krankenversicherung 13,00 % 26,00 €
Beitrag zur Rentenversicherung 18,60 % 37,20 €
Umlage U2 (Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschaft) 0,22 % 0,44 €
Einheitlicher Pauschsteuer 2,00 % 4,00 €
Abgaben des Arbeitgebers 60,44 €
Arbeitnehmeranteil zum Rentenversicherungsbeitrag 7,20 €
Gesamtabgaben an die MiniJob-Zentrale 67,64 €
Monatliche Gesamtkosten Lohnkosten + Abgaben 267,64 €


Anlage zu TOP 8 – Antrag auf Minijob für Reinigungskraft
Beispielrechnung, beschäftige Person hat die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
beantragt
(21.07.2025, ohne Gewähr)

Stundenlohn 10x 20 Euro 200,00 €
Beitrag zur Krankenversicherung 13,00 % 26,00 €
Beitrag zur Rentenversicherung 15,00 % 30,00 €
Umlage U2 (Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschaft) 0,22 % 0,44 €
Einheitlicher Pauschsteuer 2,00 % 4,00 €
Abgaben des Arbeitgebers 60,44 €
Gesamtabgaben an die MiniJob-Zentrale 60,44 €
Monatliche Gesamtkosten Lohnkosten + Abgaben 260,44 €


Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand das Mandat zur Anstellung einer Reinigungskraft oder
mehrerer Reinigungskräfte auf Minijob-Basis. Vereinsmitglieder sind unter Beachtung gesetzlicher
Vorgaben zu bevorzugen.


Synopse zur Änderung der Vereinsordnung des Schützenverein 1956 e.V. Rai-Breitenbach 24. Juli 2025

Stand: 04.06.2023 §2.3 Beiträge und Gebühren
(3) Die Anpassung von Aufnahmegebühren, Trainingsgeld, zu leistende
Jahresstunden und deren Vergütung sowie Gebühren für Gastschützen können vom
Vorstand mit einfacher Mehrheit verändert werden (§1.3). Diese sind:
- Aufnahmegebühr aktiv einmalig, Erwachsene
- Aufnahmegebühr passiv einmalig, Erwachsene
- Aufnahmegebühr, Jugendliche
- Jahres-Trainingsgeld 10m/ 25m / 50m und Bogen Disziplinen, Erwachsene
- Jahres-Trainingsgeld 10m/ 25m / 50m und Bogen Disziplinen, Jugendliche
- Gebühren für Gastschützen 10m Anlage, 25m/50m Anlage und Bogenanlage.
- Gebühren für nicht geleistete Arbeitsstunden aktiver Mitglieder
Neu zur Abstimmung §2.3 Beiträge und Gebühren
(3) Die Anpassung von
- Aufnahmegebühren
- Trainingsgeld
- zu leistende
Jahresarbeitsstunden und deren Vergütung
-
Befreiung von der Pflicht zur Leistung von Jahresarbeitsstunden
- sowie Gebühren für Gastschützen
können vom Vorstand mit einfacher Mehrheit verändert werden (§1.3).
Diese sind:
- Aufnahmegebühr aktiv einmalig, Erwachsene
- Aufnahmegebühr passiv einmalig, Erwachsene
- Aufnahmegebühr, Jugendliche
- Jahres-Trainingsgeld 10m / 25m / 50m und Bogen Disziplinen, Erwachsene
- Jahres-Trainingsgeld 10m / 25m / 50m und Bogen Disziplinen, Jugendliche
- Gebühren für Gastschützen
10m / 25m / 50m Anlage und Bogenanlage
- Gebühren für nicht geleistete Arbeitsstunden aktiver Mitglieder


Synopse zur Änderung der Vereinsordnung des Schützenverein 1956 e.V. Rai-Breitenbach 24. Juli 2025
- nicht genehmigungspflichtger Teil

Stand: 04.06.2023 zu § 2.3 Arbeitsstunden Punkt 3
Festgelegte Jahresarbeitsstunden für aktive Mitglieder: 30 Stunden
Nicht erfüllte Arbeitsstunden sind mit einer Gebühr auszugleichen: € 5,-- / Stunde.
Allgemein
Verköstigung Diensthabende
Veranstaltungen Schützenverein
Die Erfassung erfolgt künftig über Eigenbedarfsliste auf Kosten des Vereins (nicht
alkoholische Getränke/Bier/Apfelwein, keine Spirituosen; keine „Runden“).
private Veranstaltungen
wenn angeboten auf Rechnung des Veranstalters; ansonsten Erfassung über
Eigenbedarfsliste auf Kosten des Vereins (nicht alkoholische Getränke/
Bier/Apfelwein, keine Spirituosen; keine „Runden“).
Neu zur Abstimmung zu § 2.3 Arbeitsstunden Punkt 3
Festgelegte Jahresarbeitsstunden für aktive Mitglieder: 30 Stunden
Nicht erfüllte Arbeitsstunden sind mit einer Gebühr auszugleichen: € 5,-- /
Stunde.
Zeiterfassung für aktive Mitglieder ist verpflichtend, nicht erfasste Stunden gelten
als nicht geleistet.
Die Jahresarbeitsstunden von Vorstandsmitgliedern und Referenten gelten als
pauschal abgegolten.
Mitglieder unter 18 Jahren und ab 70 Jahren sind von der Pflicht zur Leistung
von Arbeitsstunden befreit.
Der Vorstand kann Mitglieder per Vorstandsbeschluss in begründeten
Ausnahmefällen von der Leistung von Arbeitsstunden befreien.
Mitglieder, die keiner verpflichtenden Erbringung von Arbeitsstunden unterliegen,
wird die Zeiterfassung dennoch empfohlen.
Die Erfassung der tatsächlichen Arbeitsstunden dient zur Berechnung der
Pflichtarbeitsstunden.
Allgemein
Regelungen zur Dienstausübung
Der Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln ist gemäß
Schießstandordnung auf allen Schützenständen untersagt!
Der Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln ist während
freiwilligen und angeordneten Arbeitsdiensten, der Bedienung von Maschinen
und dem Führen von Fahrzeugen zu Vereinszwecken aus Sicherheitsgründen
und zur Prävention von Haftungs- und Versicherungsproblemen untersagt!
Die Diensthabenden an Veranstaltungen und Arbeitsdiensten sind aus
Versicherungsgründen vor Beginn des Dienstes zu dokumentieren.
Erläuterung Bisher angewandte Praxis schriftlich in der
Vereinsordnung festgehalten.

Synopse zur Änderung der Vereinsordnung des Schützenverein 1956 e.V. Rai-Breitenbach 24. Juli 2025
- nicht genehmigungspflichtger Teil

Stand: 04.06.2023
Neu zur Abstimmung Verköstigung Diensthabende
Veranstaltungen und Arbeitsdienste des Schützenvereins
Die Erfassung erfolgt künftig über Eigenbedarfsliste auf Kosten des Vereins
(nicht alkoholische Getränke/Bier/Apfelwein, keine Spirituosen; keine „Runden“).
Die Erfassung des Eigenbedarfs auf der Eigenbedarfsliste ist verpflichtend.
Kostenübernahme wird nur für alkoholfreie Getränke gewährt. Keine
Kostenübernahme für alkoholische Getränke jeglicher Art sowie keine „Runden“!
private Veranstaltungen
Wenn angeboten auf Rechnung des Veranstalters; ansonsten Erfassung über
Eigenbedarfsliste auf Kosten des Vereins.
Gebäude, Schießstätten und Außenanlagen
Für jede bauliche Veränderung am Vereinsgebäude, den Schießstätten und den
Außenanlagen ist die Genehmigung des Vorstandes einzuholen.
Erläuterung

 

 

 

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